„Insofern vermögen die kommunalen Spitzenverbände nicht zu erkennen, worin die ‚massive Aufstockung‘ – so die Presseerklärung des Landes – bestehen soll“, sagte Dr. Wolfgang Neutz, Hauptgeschäftsführer des Städtetages. Man erwarte in der Sitzung der Enquête-Kommission am kommenden Dienstag hierzu präzisere Aussagen des Landes.
Das Land habe als Messlatte einen positiven Finanzierungssaldo im Durchschnitt der rheinland-pfälzischen Kommunen ab 2014 genannt. Diese Aussage basiere, so die Verbände, aber auf sehr ungewissen Annahmen über die künftige Entwicklung der Erträge und Aufwendungen in den Kommunalhaushalten. Unabhängig davon besage ein geringfügig positiver Finanzierungssaldo nicht, dass die Kommunen ab 2014 auch ausgeglichene Haushalte haben.
Nicht berücksichtigt seien überdies die Belastungen aus dem enormen Volumen der Kassenkredite, die auch durch die Reform nicht beseitigt werden; zudem seien die Versorgungsverpflichtungen und der enorme Unterhaltungs- und Investitionsstau bei der kommunalen Infrastruktur zu berücksichtigen.
Mit dem Gesetzentwurf nehme im Übrigen die vom Verfassungsgerichtshof geforderte Transparenz des Finanzausgleichs weiter ab. „Wir hatten gefordert, dass die Abgeltung von Soziallasten außerhalb des Finanzausgleichs in transparenter Form geschieht“, erinnerte Ernst Beucher, Geschäftsführender Direktor des Landkreistages. Genau das sei aber nicht geschehen. Außerdem würden weitere bisher im Landeshaushalt veranschlagte Zahlungen (z.B. für Maßnahmen der Arbeitsförderung) in den Finanzausgleich hineingebracht; das suggeriere einen Zuwachs der Finanzausgleichssumme, dem letztlich kein Euro zusätzlich in den Kassen der Kommunen gegenüberstehe.
„Für den kreisangehörigen Raum“, so Verbandsdirektor Winfried Manns vom Gemeinde- und Städtebund, „gibt es keine Verbesserungen - eher im Gegenteil - mit der vorgesehenen Erhöhung der Nivellierungssätze für die Kommunalsteuern dürfte die Umlagebelastung der Städte und Gemeinden tendenziell weiter steigen“. Denn bei hohen Defiziten der Kreishaushalte sei wohl kaum damit zu rechnen, dass ein Landkreis seinen Umlagesatz entsprechend senke. Ganz problematisch sei es zudem, dass das Land sich am bisherigen Ausbau der Kindertagesbetreuung nur mit etwa 10 % beteiligen wolle. Das entspreche nicht den früher getroffenen Vereinbarungen zwischen Land und Kommunen.
Angesichts der Tatsache, dass die kommunale Ebene Soziallasten in Höhe von rund 1,7 Mrd. Euro zu stemmen hat, bleibt mehr als fraglich, wie der Forderung des Verfassungsgerichtshofs nach einem „spürbaren Beitrag“ zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise und nach einer „effektiven und deutlichen Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung“ genüge getan werden soll, erklärten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände abschließend. Die jetzt vorgesehene Um-Etikettierung den Kommunen ohnehin zustehender Mittel führe im Ergebnis zu massiven Verwerfungen innerhalb der kommunalen Ebene.
Pressemitteilung der AG der kommunalen Spitzenverbände vom 28. Februar 2013