Schluss mit neuen Fusionsvarianten!


Der Innenminister hat 20 der für eine Zwangsfusion zum 01.07.2014 vorgesehenen Gemeinden und Verbandsgemeinden angeboten, das Inkrafttreten des jeweiligen Fusionsgesetzes zum 01.07.2019 vorzusehen, wenn sich die betroffenen Kommunen mit den Fusionsplänen der Regierung einverstanden erklären.

Die Kommunal- und Verwaltungsreform würde sich danach in unterschiedlichen Geschwindigkeiten vollziehen. Der GStB weist darauf hin, dass die Kommunen mit einer solchen Erklärung ihre Rechtsschutzmöglichkeiten verlieren würden und fordert für alle von Zwangsfusionen betroffenen Gemeinden und Verbandsgemeinden mehr Zeit.

Auffassung des GStB war und ist, dass es keine Zusammenschlüsse gegen den Willen von Gemeinden und Verbandsgemeinden geben darf. Die Bürgerinnen und Bürger müssen in ausreichendem Maße beteiligt werden.


Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 26/2013