Gemeinsam mit dem Rechnungshof und Wissenschaftlern hätten die kommunalen Spitzenverbände viele gut begründete Argumente für eine deutlich weitergehende Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung vorgetragen. „Darauf ist die Mehrheit im Landtag aber nicht eingegangen“, stellte Bürgermeister Ralph Spiegler (Nieder-Olm), Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes, fest. Man gebe die Hoffnung jedoch nicht auf, dass die Landespolitik sich doch noch zu einer kommunalfreundlicheren Position durchringen könne. Weiter gestärkt werden müsse das Kernstück des Finanzausgleichs, die Schlüsselzuweisungen A und B, die allen Kommunen zugutekämen.
Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Hans-Jörg Duppré (Südwestpfalz), verwies ergänzend auf die noch immer ungelöste Frage der Kindertagesstättenfinanzierung: „Das Land hat sich an dem Ausbau in den vergangenen Jahren mit eigenen Mitteln faktisch nicht beteiligt, obwohl andere Absprachen getroffen waren.“ So seien die Kommunen gezwungen, weitere Schulden aufzunehmen, um den Rechtsanspruch der Eltern und Kinder zu erfüllen.
Insgesamt sei es – so die drei Vorsitzenden abschließend – schon bedauerlich, dass es bei unveränderter Haltung des Landes wieder zu einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof kommen könne. Auch bei knappen Kassen des Landes müsse eine angemessene kommunale Finanzausstattung gewährleistet sein.
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Pressemitteilung der Kommunalen Spitzenverbände vom 18. September 2013