Teilhabe der Kommunen an den Mehreinnahmen des Landes aus dem Zensus 2011 – Angebot der Landesregierung kann nur Auftakt für umfassende Lösung sein!


Die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände, Bürgermeister Ralph Spiegler, Verbandsgemeinde Nieder-Olm, für den Gemeinde- und Städtebund, Landrat Hans Jörg Duppré, Landkreis Südwestpfalz, für den Landkreistag und Oberbürgermeister Michael Kissel, Stadt Worms, für den Städtetag, haben dazu übereinstimmend erklärt, dass das Angebot des Landes, den den kommunalen Gebietskörperschaften zustehenden Betrag zeitlich vorgezogen auszuzahlen, grundsätzlich positiv zu beurteilen sei. Allerdings bedeute dies für die Kommunen lediglich den Effekt eines geringfügigen Zinsvorteils. Offensichtlich sei aber auch das Land zu der Erkenntnis gelangt, dass die Finanzsituation der Kommunen schnellstmöglich verbessert werden muss. Nach Auffassung der drei Vorsitzenden kann es sich bei dem jetzigen Angebot nur um den Auftakt für weitere Maßnahmen handeln, insbesondere eine Nachbesserung des in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurfs zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Die jetzt beabsichtigte Maßnahme des Landes wird als diesbezügliche Gesprächsbereitschaft bewertet.

Nach den Aussagen von Finanzminister Dr. Kühl in seiner heutigen Pressekonferenz sollen sich die kommunalen Spitzenverbände über die Verteilung der Einmalzahlung in Höhe von rd. 70 Mio. Euro mit dem Land verständigen. Vor diesem Hintergrund schlagen Bürgermeister Spiegler, Landrat Duppré und Oberbürgermeister Kissel konkret vor, die Schlüsselmasse B2 für das Jahr 2013 um die genannte Summe aufzustocken. Die Verteilung würde dann nach den bekannten Mechanismen des kommunalen Finanzausgleichs erfolgen.

„Dies ändert aber nichts daran, dass nach dem Urteil des VGH unverändert eine deutliche Erhöhung der Landesmittel für den kommunalen Finanzausgleich ab 2014 notwendig ist!“, so die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände abschließend, „Wir verweisen insoweit auf das Ergebnis der Anhörung der Experten in den Ausschüssen des Landtages zu dem Gesetzentwurf“.


Pressemitteilung der Kommunalen Spitzenverbände RP vom 27. Juni 2013