Damit wird dem Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Meldeamt Rechnung getragen und der Datenschutz gestärkt. Der Deutsche Bundestag hatte im Juni letzten Jahres eine sog. Widerspruchslösung bei der Weitergabe von Meldedaten beschlossen. Die betroffenen Personen hätten danach der Übermittlung ihrer Daten durch die Melderegisterauskunft ausdrücklich widersprechen müssen. Das Widerspruchsrecht sollte nicht gelten, wenn die Adresshändler von den Meldebehörden bereits vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollten. Diese Lösung hatte massive Proteste ausgelöst.
Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 12/2013