Bundeswaldinventur: Gutes Zeugnis für Waldbesitzer und Forstleute in Rheinland-Pfalz!


Im Übrigen zeigen die Zahlen, dass die von einzelnen Umweltverbänden vorgetragene Kritik an der Waldbewirtschaftung einer objektiven Überprüfung nicht standhält“, so Verbandsdirektor Winfried Manns, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.
Für Rheinland-Pfalz kommt die Bundeswaldinventur u. a. zu folgenden Ergebnissen:

  • 42,3% der Landesfläche sind Wald. Jeder Bürgerin und jedem Bürger stehen rechnerisch ca. 2.100 m² Wald zur Verfügung.
  • Die Laubbaumfläche ist gestiegen, die Nadelbaumfläche gesunken. Die Buche nimmt den höchsten Waldflächenanteil aller Baumarten ein.
  • Etwa 27 % der Wälder sind über 100 Jahre alt. Totholz, das entscheidend zur Artenvielfalt beiträgt, gibt es mehr als im Bundesdurchschnitt.
  • Der Holzvorrat ist um 6 % gestiegen. Nur rund ¾ des im Erhebungszeitraum nachgewachsenen Holzes werden genutzt. 

Waldökosysteme spielen wegen ihrer Fähigkeit, erhebliche Kohlenstoffmengen zu binden, eine wichtige Rolle im Klimaschutz. Die Bilanz ist aktuell positiv, da der Wald durch sein Wachstum und den Vorratsaufbau mehr Kohlenstoff speichert als er durch die Ernte von Holz und andere Faktoren verliert.
 
Zum Hintergrund:
Alle zehn Jahre findet in Deutschland eine Bundeswaldinventur statt, die wertvolle Aufschlüsse über den aktuellen Zustand, die Qualität und Quantität des Waldes liefert. Anhand von knapp 60.000 terrestrischen permanenten Stichprobenpunkten wird der Wald repräsentativ inventarisiert. 

In Rheinland-Pfalz steht über 46 % der Waldfläche im Eigentum von Gemeinden und Städten. Über 2.000 Kommunen im Land besitzen Wald. Der Schwerpunkt des Kommunalwaldes liegt im Nordteil des Landes. 

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz ist nicht nur Kommunaler Spitzenverband, sondern auch der Kommunale Waldbesitzerverband des Landes Rheinland-Pfalz. Er vertritt die Gesamtheit der waldbesitzenden Gemeinden und Städte gegenüber Landtag und Landesregierung, aber auch auf der Bundes- und Europaebene.


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 13. Oktober 2014