Damit können die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 auf gesicherter Grundlage durchgeführt werden. Die neugestalteten Stimmzettel dürfen nicht eingesetzt werden.
Weitere Informationen können der Pressemitteilung des VGH vom 4.4.2014 unter www.mjv.rlp.de entnommen werden.
Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 16/2014