Kommunen klagen für bessere Finanzausstattung


Nach Auffassung der rheinland-pfälzischen Kommunen wird das neue Gesetz in Verbindung mit dem Landeshaushalt 2014/15 den unmissverständlichen Vorgaben des VGH-Urteils vom 14.02.2012 nicht gerecht. Darin hatte der VGH das Land verpflichtet, ab 2014 einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten. Die Reformschritte sind jedoch unzureichend, um die Finanzlage insbesondere der finanzschwachen und hoch verschuldeten Städte, Kreise und Gemeinden spürbar zu verbessern.

Die kommunalen Spitzenverbände werden das weitere Vorgehen koordinieren.


Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 10/2014