Das Land stellt hierfür in den Jahren 2014 und 2015 400.000 Euro bereit. Die Struktur des Programms wurde im Wesentlichen beibehalten: Gefördert wird die Zulassung als Hausärztin oder Hausarzt, die Anstellung von Hausärzten und die Einrichtung einer hausärztlichen Zweigpraxis. Die Höhe der Zuwendung beträgt einmalig je Zuwendungsempfänger bis zu 15.000 Euro.
Der GStB begrüßt, dass in insgesamt 71 Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden eine Förderung in Anspruch genommen werden kann. Weitere Infos zur Förderrichtlinie und zu den Förderregionen unter www.hausarzt.rlp.de.
Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 06/2014