Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen das kommunale Investitionsförderungsprogramm des Bundes, aus dem die rheinland-pfälzischen Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 Mittel in Höhe von bis zu 253 Mio. Euro zur Durchführung notwendiger Investitionsvorhaben erhalten werden.
Dass an die rheinland-pfälzischen Kommunen 78 Mio. mehr Mittel fließen, als es nach der reinen Einwohnerzahl der Fall gewesen wäre, ist dem exorbitant hohen Bestand an Liquiditätskrediten geschuldet und von daher sachgerecht. Von den bundesweit am höchsten verschuldeten Städten und Kreisen liegen überdurchschnittlich viele in Rheinland-Pfalz. Das zeigt sich an den Kassenkreditschulden von landesweit rd. 6,5 Mrd. Euro oder rund 1.600 Euro je Einwohner.
Die vom Land unter Einbezug der kommunalen Spitzenverbände erstellte Verteilung der rheinland-pfälzischen Mittel auf die kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte und die Landkreise mit ihren zugehörigen Städten und Gemeinden hat zu einer alles in allem akzeptablen Kompromisslösung geführt.
Die Bundesmittel sind eine wichtige Hilfe zur Realisierung zumindest einiger der vielfach dringend notwendigen Investitionen. Allerdings wird die Aufbringung des vorgesehenen Eigenanteils von immerhin 10 % für viele der antragsberechtigten finanzschwachen Kommunen ohne eine weitere Neuverschuldung schwierig werden.
Auch die strukturelle Unterfinanzierung der rheinland-pfälzischen Kommunen, mit der sich aktuell der Verfassungsgerichtshof befasst, kann dieses Investitionsprogramm nicht beseitigen. Es bliebt daher weiterhin bei der Notwendigkeit, die finanzielle Grundausstattung von Städten, Kreisen und Gemeinden deutlich aufzustocken.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der AG der Kommunalen Spitzenverbände vom 19. Mai 2015