Dies ist bei weiteren Gemeindefusionen und der Fortsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform in der Zweiten Stufe von der Landesregierung und dem Landtag stärker zu berücksichtigen“, sagte Bürgermeister Aloysius Söhngen, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, heute in Mainz. „Bei Gebietsveränderungen und Kompetenzverlagerungen muss im Einzelfall nachgewiesen werden, dass dies zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit führt“, so Söhngen weiter.
Im Zuge der „Zwangsfusion“ der Verbandsgemeinden Maikammer und Edenkoben im letzten Jahr mussten unter anderem die gesamten Verwaltungsstrukturen und Satzungen angepasst sowie tiefgreifende personelle Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden. Diese Maßnahmen waren nicht nur personalintensiv, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden, die sich nunmehr als unnötig herausgestellt haben. „Wir begrüßen, dass der Verfassungsgerichtshof das Land verpflichtet hat, die durch die Rückabwicklung der Fusion entstandenen Kosten zu erstatten", erklärt Winfried Manns, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.
Für die nächste Stufe der Verwaltungsreform plädiert Bürgermeister Ralph Spiegler, Stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes, das Urteil zum Anlass zu nehmen, die Kommunal- und Verwaltungsreform neu zu justieren und dabei die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer Kommunen stärker zu gewichten.
„Wir brauchen ein planerisches Gesamtkonzept mit klaren Leitlinien, welches alle Ebenen – die Ministerien und Landesbehörden, Kreise, Städte, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden – hinreichend berücksichtigt. Nur wenn erkennbar ist, wo die Reise letztendlich hingehen soll, werden die Menschen vor Ort bereit sein, auf ihre anerkannte und bewährte Verwaltung vor Ort zu verzichten und sich neuen Strukturen öffnen“, so Bürgermeister Axel Haas, Zweiter Stellvertretender Vorsitzender des Verbandes. „Mit dem nun von allen Fraktionen im Landtag vorgesehenen Konzept für ein wissenschaftliches Gutachten zur Vorbereitung der sogenannten Zweiten Stufe der Reform, ist ein wichtiger Schritt getan“, so Spiegler weiter.
Unabdingbare Voraussetzung für die neuen Strukturen sei aber auch eine flächendeckende Versorgung der Kommunen mit einer schnellen Breitbandverbindung, um Verwaltungsstrukturen über E-Government-Lösungen anbieten zu können. „Wir können nicht die Verwaltungsstrukturen vor Ort immer weiter ausdünnen, ohne den Menschen Alternativen anzubieten. Als bürgernächste Ebene haben die Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden hier einen besonderen Auftrag. Die Gebietsreform darf nicht zum Selbstzweck werden, sondern muss immer die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellen“, sagte Söhngen abschließend.
Hintergrund:
Die Kommunal- und Verwaltungsreform sieht nach den Vorstellungen der Landesregierung vor, die Gebiets- und Verwaltungsstrukturen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden zu optimieren. Ziel ist die Schaffung dauerhaft leistungsfähiger Kommunen, die unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und des Einsatzes neuer Informations- und Kommunikationstechnologien in der Lage sind, langfristig die Aufgaben in fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen.
Bislang erfolgten 20 Gemeindefusionen, davon elf auf freiwilliger Ebene. Vorgesehen sind weitere 20 (Zwangs-)Fusionen bis 2019. Die Verbandsgemeinden Maikammer und Edenkoben wurden per Gesetz im Jahre 2014 zwangsfusioniert und Maikammer der Verbandsgemeinde Edenkoben eingegliedert. Die Kommunal- und Verwaltungsreform sieht vor, dass künftig verbandsfreie Gemeinden in der Regel 10.000 Einwohner und Verbandsgemeinden 12.000 Einwohner haben sollen. Ausnahmen sind im Falle von großen Gebietsflächen vorgesehen sowie wenn gewährleistet ist, dass die Verwaltung die Aufgaben in fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrnehmen kann.
Besondere Gründe sind nach dem Gesetz unter anderem landschaftliche und topografische Gegebenheiten sowie die Wirtschafts-und Finanzkraft. Die Zwangsfusion stieß bei den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Maikammer auf Widerstand. Die Gemeinde klagte gegen die Zusammenführung und machte dabei geltend, alleine hinreichend leistungsstark zu sein. Das höchste Gericht des Landes hat die Rechtsauffassung der klagenden Gemeinde bestätigt.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist das erste von neun Verfahren vor diesem Gericht, in denen es um insgesamt sieben Zwangsfusionen geht.
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 8. Juni 2015