Handlungsprogramm Schwarzwild 2019-2020
Die berührten Verbände und Behörden unter Beteiligung des Gemeinde- und Städtebundes haben das neue „Handlungsprogramm Schwarzwild“ für Rheinland-Pfalz verhandelt. Die Dringlichkeit einer effektiven Bejagung der Wildschweine wurde dabei von allen Beteiligten als groß angesehen. Es gilt nun, die Empfehlungen gemeinsam in die Praxis umzusetzen. Dabei spielen auch die Gemeinden im Land eine wichtige Rolle.
Kooperation als Schlüssel zum Erfolg
Am Ende waren sich die beteiligten Interessenvertreter bei der Aushandlung des neuen Handlungsprogramms vor allem in einem einig: Die getroffenen Bejagungsempfehlungen zeigen zwar geeignete Möglichkeiten auf, die überhöhten Bestände „in den Griff zu bekommen“, in erster Linie liegt der Schlüssel zur Lösung der Schwarzwildproblematik aber im kooperativen Engagement der beteiligten Akteure vor Ort.
Die Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz sind daher weiterhin aufgefordert, durch eine intensive Bejagung des Schwarzwildes den negativen Folgen hoher Wildschweindichten im Land entgegenzuwirken. Hierin sind sie von allen Seiten und auf allen Ebenen im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten zu unterstützen.
Revierübergreifende Bewegungsjagden
Ein gutes Beispiel für diesen kooperativen Lösungsansatz ist die Durchführung sogenannter „revierübergreifender Bewegungsjagden“. So gelten diese als besonders effektive Form der Jagd. Dabei vereinbaren mehrere angrenzende Jagdreviere, die Wildschweine unter dem Einsatz von Treibern und ausgebildeten Jagdhunden gemeinsam innerhalb von 2-3 Stunden gezielt zu bejagen. Dies geschieht nur an wenigen Tagen im Jahr innerhalb der Jagdzeit im Spätherbst oder Winter.
Die zeitliche und örtliche Konzentration bringt dabei viele Vorteile mit sich: Der gemeinsame Jagderfolg kann gesteigert werden, die Störung von Erholungssuchenden oder des Straßenverkehrs reduzieren sich auf das notwendige Maß und die Zeiten der Wildbeunruhigung durch die Jagd werden ebenso minimiert. Dies gilt aber nur für den Fall, dass alle Reviere, zum Beispiel eines abgrenzbaren Waldgebietes, sich flächendeckend beteiligen und vor Ort bestmöglich unterstützt werden (z.B. bei der Genehmigungs- und Beschilderungspraxis zur Straßenverkehrsregelung).
Was können die Gemeinden tun?
Die Ortsgemeinde ist meist größter Flächeneigentümer in einem Jagdrevier. Entsprechend kann sie darauf hinwirken, dass die zu treffenden Vereinbarungen zwischen Verpächter und Pächter bei der Jagdverpachtung oder bei der jährlichen Abschussplanung dem Ziel einer intensiven Schwarzwildbejagung zugutekommen. Hierbei bestehen viele Möglichkeiten. So kann beispielsweise die Übereinkunft zur Durchführung einer Bewegungsjagd, wo örtlich praktikabel, vertraglich festgehalten werden.
Des Weiteren steht jedem kommunalen Satzungsgeber offen, im Rahmen seines politischen Ermessens zu prüfen, ob eine Steuervergünstigung /-befreiung für die Haltung von brauchbaren (= geprüften) Jagdhunden vorgesehen werden kann. Schließlich sind ausgebildete Jagdhunde bei der Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände unverzichtbar, sodass Ausbildung und Haltung dieser Hunde im allgemeinen öffentlichen Interesse stehen.
Um die Möglichkeiten der lokalen Umsetzung des Handlungsprogramms zu diskutieren und entsprechende Lösungswege abzustimmen, sollen auf lokaler Ebene die wichtigsten Interessenvertreter frühzeitig in „Runden Tischen Schwarzwild“ zusammenfinden. Eine aktive Beteiligung der Gemeinden als Jagdrechtsinhaber ist hierbei sicherlich von Nutzen.
Hintergrund: Wildschweine „außer Rand und Band“
Seit den 1980er Jahren hat die Population an „Schwarzwild“, wie die Wildschweine in der Jägersprache genannt werden, deutschlandweit rasant zugenommen. Dabei gilt Rheinland-Pfalz als „Wildschwein-Eldorado“. Davon zeugen vielerorts verwüstete Grünflächen, hohe Schäden in der Landwirtschaft sowie eine große Anzahl an Wildunfällen im Straßenverkehr.
Gleichermaßen hat mit der steigenden Wilddichte das Risiko eines Tierseuchen-Ausbruchs zugenommen. Insbesondere die Afrikanische Schweinepest, welche sich im nahegelegenen Belgien immer weiter ausbreitet, gefährdet nicht nur die heimische Wildschweinpopulation, sondern stellt auch für die Tierhalter im Land eine existenzielle Bedrohung dar.
Diesen negativen Folgen einer überhöhten Schwarzwilddichte beugt eine Bejagung der Wildschweine vor. Aus diesem Grund kommen seit 1999 Vertreter betroffener Interessensverbände und Verwaltungen einmal jährlich im Vorfeld des neuen Jagdjahres zusammen, um im sogenannten „Handlungsprogramm Schwarzwild“ zielorientierte Praxisempfehlungen zu treffen.
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