Pandemiebedingte Änderungen der LJVO vorgesehen

Pandemiebedingte Änderungen der LJVO vorgesehen

Mit Schreiben vom 29.01.2021 hat das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) die kommunalen Spitzenverbände im Eilverfahren um Stellungnahme zu einer Änderungsverordnung der Landesjagdverordnung (LJVO) gebeten. Ziel des Vorhabens ist es, die Handlungsfähigkeit von Jagdgenossenschaften, Hegegemeinschaften und Jagdbeiräten in der momentanen Corona-Situation aufrechtzuerhalten.

Hierzu soll zum einen die Verlängerung auslaufender Amtszeiten von Jagdbeiräten, Kreisjagdmeisterinnen oder Kreisjagdmeistern sowie Vorständen von Hegegemeinschaften und Jagdgenossenschaften ermöglicht werden. Zum anderen sollen in dringenden Fällen Aufgaben, welche eigentlich durch die Versammlungen der Hegegemeinschaften und der Jagdgenossenschaften wahrzunehmen sind, für eine Übergangszeit auf die jeweiligen Vorstände übertragen werden.

Die Änderungsverordnung soll am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. In der Erwartung, dass die pandemiebedingten Einschränkungen im Laufe des Jahres auslaufen, ist vorgesehen, die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelungen zeitlich zu begrenzen. Aufgrund der gebotenen Dringlichkeit ist mit einer zügigen Umsetzung des Vorhabens zu rechnen.