GStB begrüßt Einigung zum DigitalPakt Schule – Verteilung im Land darf nicht allein nach Köpfen erfolgen


„Bei der Verteilung der Mittel innerhalb des Landes ist wichtig, dass jede Schule einen Grundbetrag erhält, denn die erforderlichen Maßnahmen zur Planung, Bau, Umsetzung und Instandhaltung der digitalen Infrastruktur fallen überall unabhängig von Schulgröße und Schülerzahl an. Wir erwarten daher vom Land einen Verteilungsschlüssel über einen Sockelbetrag pro Schule und einem Pauschalbetrag pro Schüler, damit gerade kleinere Schulen im ländlichen Raum nicht abgehängt werden,“ forderte Söhngen.

Digitalisierung ist die zentrale Herausforderung der Zukunft. Wenn es gelingt, mit dem neuen DigitalPakt Schulen in ganz Rheinland-Pfalz schnell, nachhaltig und dauerhaft an ein leistungsfähiges Breitbandnetz anzuschließen, ist das eine Chance für den Bildungsstandort Deutschland. Wer heute nicht handelt, wird morgen zu den Verlierern gehören. Gerade, weil Deutschland ein rohstoffarmes Land ist, liegt unsere einzige Chance in Bildung und Innovation. Dafür ist der DigitalPakt ein wichtiger Baustein.

Der jetzt gefundene Kompromiss schränkt die Bildungshoheit der Länder nicht ein, schafft aber mehr Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland. „Wir erwarten allerdings auch, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich in der kommunalen Bildungsinfrastruktur ankommen. Es darf sich nicht wiederholen, dass Bundesmittel letztlich genutzt werden, um die Haushaltssituation des Landes zu verbessern. Die Mittel müssen jetzt schnell bei den Schulen ankommen, damit sie spätestens zum neuen Schuljahr 2019/2020 zu einer Verbesserung vor Ort führen. Viel zu lange haben wir über digitale Bildung gesprochen, jetzt muss gehandelt werden. Die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz werden sich bei der Umsetzung aktiv einbringen, denn dies ist auch eine Frage der Lebensqualität vor Ort“, so Söhngen abschließend.

Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 20. Februar 2019