Der Schutzschirm setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Die bereits erfolgte Soforthilfe in Höhe von ca. 100 Mio. € an Kreise und kreisfreie Städte zur Unterstützung bei der Bekämpfung der Pandemie, 400 Mio. € aus der sog. Stabilisierungsrechnung sowie einer hälftigen Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen von Städten und Gemeinden. Hier geht das Land offenbar von einem Betrag in Höhe von 200 Mio. € aus.
Unverändert begrüßen die Kommunen die gewährte Soforthilfe in Höhe von 100 Mio. €. Die hälftige Erstattung der Gewerbesteuerausfälle ist ein wichtiges Signal an die Kommunen. Das Land stellt sich hier seiner finanziellen Verantwortung für die Gemeinden, Städte und Landkreise und trägt spürbar zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen bei. Ob ein Betrag von 200 Mio. € allerdings ausreicht, die Gewerbesteuerausfälle zur Hälfte zu kompensieren, bleibt abzuwarten. Zudem darf nach Meinung der Spitzenverbände mit der Auszahlung dieser Finanzhilfe nicht zugewartet werden, bis die Höhe der Mindereinnahmen im Jahr 2021 abschließend feststeht. Die kommunalen Spitzenverbände plädieren hier für Vorauszahlungen auf Grundlage der erfolgten Steuerschätzung.
Der Schutzschirm umfasst insgesamt allerdings nicht 700 Mio. €. Denn bei den Geldern aus der Stabilisierungsrechnung (400 Mio. €) handelt es sich um ohnehin den Kommunen zustehende Mittel, die dort für den Fall konjunkturbedingter Abschwünge bei den Steuereinnahmen geparkt wurden. Die Ankündigung, mit diesen Mitteln Mindereinnahmen im Kommunalen Finanzausgleich abzufangen, ist daher nichts anderes als die Zusage, sich gesetzeskonform verhalten zu wollen.
Die Geschäftsführerin und Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Daniela Franke, Landkreistag, Michael Mätzig, Städtetag, und Dr. Karl-Heinz Frieden, Gemeinde- und Städtebund: „Die gestrige Ankündigung der Finanzministerin ist ein wichtiges finanzpolitisches Signal in sehr schwierigen wirtschaftlichen Zeiten. Trotz der zugesagten Mittel muss allerdings klar sein, dass die Corona-Krise die Kommunalhaushalte in Rheinland-Pfalz aufgrund Mindereinnahmen und Mehrausgaben mit mehr als 1 Mrd. Euro belasten wird. Daher bleiben das Land und gerade auch der Bund aufgefordert, sich weiterhin im Bereich der Kommunalfinanzen zu engagieren. Schade und auch unnötig ist, dass das Land den tatsächlichen Umfang des Schutzschirms nicht in korrekter Weise dargestellt hat.“
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 15. Mai 2020