Verleih digitaler Endgeräte: Land und Kommunen sorgen gemeinsam für mehr Chancen und sozialen Ausgleich beim digitalen Lernen


Schülerinnen und Schülern, die im digitalen Unterricht keine oder keine geeigneten Endgeräte nutzen können, sollen keine Bildungsnachteile erfahren. Dieser Effekt soll durch eine Vereinbarung zwischen Bildungsministerium und den kommunalen Spitzenverbänden abgeschwächt werden. Betroffenen Schülerinnen und Schüler können nun Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden.


„Wir unterstützen gerne diese Initiative im Interesse der Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz“, so Landrat Schartz, Vorsitzender des Landkreistags, für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. „Dass wir diesen Weg gehen müssen“, so Schartz weiter, „liegt auch daran, dass der Digitalisierungsprozess noch nicht so weit fortgeschritten ist, jetzt geforderte digitale Unterrichtsinhalte einfacher umsetzen zu können.“ Hierauf müsse nun verstärkt hingearbeitet werden.


Im Rahmen des Programmes „Medienkompetenz macht Schule“ hat das Land die Schulen mit fast 12.000 Notebooks und über 8.000 Tablets ausgestattet, allein an Grundschulen waren es in den letzten Jahren über 6.000 Tablets. Zusammen mit den von den Schulträgern angeschafften Geräten, die für die digitale Ausstattung zuständig sind, gibt es laut der letzten Erhebung somit rund 25.000 Notebooks und 12.000 Tablets an den Schulen im Land. Stehen vor Ort keine geeigneten oder zu wenig Geräte zur Verfügung, können zusätzlich 250 Tablets des Pädagogischen Landesinstituts und der kommunalen Medienzentren entliehen werden. Die Geräte, die eigentlich für den Einsatz in den Schulen bestimmt sind, können von den Schulen nun schnell und unbürokratisch an Schülerinnen und Schüler aus finanziell benachteiligten Familien ausgeliehen werden. Land und Kommunen tun sich damit zusammen, um gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit beim digitalen Lernen zu sorgen. Das Haftungsrisiko für etwaige Schäden übernimmt das Land.


Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung RP vom 08. April 2020