Dies können die rheinland-pfälzischen Kommunen, die im Bundesgebiet den höchsten Schuldenstand nach den saarländischen Kommunen aufweisen, nicht aus eigener Kraft kompensieren. Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Günther Schartz: „Das Land muss sofort in Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden zu einem kommunalen Schutzschirm eintreten. Jetzt noch weiter zuzuwarten, untergräbt die Stabilität der kommunalen Aufgabenträger.“
Darüber hinaus seien mit Blick auf düstere Prognosen für kommende Haushaltsjahre auch umgehende strukturelle Verbesserungen bei den Kommunalfinanzen notwendig. Gerade in Krisenzeiten müssten die Kommunen verlässliche Dienstleister und Partner für ihre Bürgerinnen und Bürger, aber auch die mittelständische Wirtschaft sein. Der Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes, Bürgermeister Aloysius Söhngen: „Entnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, insbesondere die Finanzierung des Landesanteils an den Personalkosten für die Kindertagesstätten (aktuell 465 Mio. €) sind daher zu beenden. Weiter ist das Land aufgerufen, endlich ein Handlungskonzept für die Entschuldung der kommunalen Gebietskörperschaften vorzulegen. Hierzu muss auch der Bund seinen Beitrag leisten.“
Von Forderungen nach höheren Realsteuer- und Umlagesätzen müsse die Kommunalaufsicht, aber auch der Rechnungshof absehen, nicht nur in 2020 und 2021, sondern auch in den Folgejahren, bis die wirtschaftlichen Schäden der Pandemie überwunden seien. Wie der Rechnungshof nach einer Erhöhung der Grundsteuer B zu rufen, obwohl viele Eigentümerinnen und Eigentümer sich in Kurzarbeit wiederfinden, nimmt die Menschen gegen den Staat ein und stellt die Frage nach einem Realitätsverlust. Gefragt ist vielmehr Solidarität auf allen Ebenen, auch zwischen der kommunalen Familie und dem Land. Der Vorsitzende des Städtetages, Oberbürgermeister Michael Ebling: „Das Land hat mit seiner Sonderzahlung sowie den Haushaltsrundschreiben erste Schritte unternommen, die Kommunen in der aktuellen Krise zu unterstützen. Der kommunale Handlungsspielraum ist aber auch für die Zukunft sicherzustellen, wozu das Aufspannen eines kommunalen Schutzschirms absolut notwendig ist.“
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 14. Mai 2020
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