Bertelsmann Stiftung bestätigt katastrophale Finanzlage der Kommunen in Rheinland-Pfalz - Handlungsbedarf jetzt und sofort


  • Unverändert stammen elf der 20 am höchsten mit Kassenkrediten verschuldeten Landkreise und Landkreisbereiche aus Rheinland-Pfalz. Kommunale Kassenkredite entsprechen den Überziehungskrediten im privaten Bereich.
  • Die „rote Laterne“ tragen im Bundesvergleich ebenso unverändert die Stadt Pirmasens sowie der Landkreis Kusel.
  • Noch bedenklicher: Zwischenzeitlich finden sich 30 der 36 rheinland-pfälzischen kreisfreien Städte und Landkreisbereiche in der Liste der 100 bundesweit am höchsten verschuldeten Kommunen wieder.


Weitere Entwicklung

Die Zahlen der Bertelsmann Stiftung beruhen auf dem Jahr 2019. In 2019 hatten die rheinland-pfälzischen Kommunen im Ländervergleich den zweithöchsten Kassenkreditstand nach dem Saarland. Nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums haben die rheinland-pfälzischen Kommunen in 2020 die Position als Schlusslicht übernommen.


Folgen

Der extrem hohe Stand der Verschuldung führt dazu, dass die betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden in ihren Handlungsmöglichkeiten dauerhaft beschränkt sind und bleiben. Die Sanierung maroder kommunaler Gebäude, Straßen und Brücken wird weiter aufgeschoben, generell unterbleiben zulasten der Bürgerinnen und Bürger des Landes Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Finanzieller und damit politischer Gestaltungsspielraum ist kaum bzw. gar nicht mehr vorhanden. Kommunale Selbstverwaltung wird damit immer weiter ausgehöhlt, statt kraftvollem Agieren zugunsten des Wohls des Landes verbleibt Mangelverwaltung. Dies stellt das kommunale Ehrenamt als Basis und Wurzel unseres Gemeinwesens in Frage.


Handlungsbedarf jetzt und sofort

Handlungsbedarf besteht jetzt und ab sofort. Die kommunale Finanzausstattung ist seitens des Landes umgehend so aufzustocken, dass jeder Kommune in Rheinland-Pfalz ein Haushaltsausgleich ermöglicht wird. Eine Entschuldung, die auch vom Verfassungsgerichtshof schon zweifach, zuletzt im Dezember 2020, angemahnt wurde, ist ebenso umgehend in Angriff zu nehmen. Hinweise auf den Bund oder eine Prüfung der Altschuldenfrage im Zuge der vom Verfassungsgerichtshof verordneten Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bis 31.12.2022 helfen nicht mehr weiter. Das Ende der Fahnenstange, so die kommunalen Spitzenverbände abschließend, ist erreicht.


Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 06. Juli 2021