Kartellschadensersatzklage wegen Holzvermarktung: Streitverkündung des Landes ist politisch der falsche Schritt


Die aktuelle Streitverkündung des Landes Rheinland-Pfalz gegenüber mehr als 1.000 kommunalen und privaten Waldbesitzenden, die in der Vergangenheit an der gemeinsamen Holzvermarktung beteiligt waren, war allerdings nicht erforderlich und verursacht politischen Schaden.

Bei vergleichbarer Ausgangslage erfolgte eine Streitverkündung in den anderen betroffenen Bundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen) bisher weder aus juristischen noch aus haushaltsrechtlichen Gründen. Im Übrigen sieht das Land die Gefahr, rechtskräftig zum Schadensersatz verurteilt zu werden, als gering an.

Unabhängig von der juristischen Betrachtung sind die politischen Folgen zu beachten: Die waldbesitzenden Kommunen (vornehmlich Ortsgemeinden) sowie die privaten Waldbesitzenden sind infolge der klimawandelbedingten Waldschäden in großer Sorge um die Existenz des Waldes und ihrer Forstbetriebe. In dieser Situation wirkt die Streitverkündung wie ein emotionaler Tiefschlag.

In Anbetracht eines voraussichtlich über mehrere Instanzen und damit über Jahre zu führenden Rechtsstreits ist ein landespolitischer Dauerkonflikt zu befürchten, der vermeidbar gewesen wäre.

Zur Pressemeldung des MKUEM vom 07.12.2021: Waldbesitzende über Kartellklage zu Rundholzvermarktung förmlich benachrichtigt.

(Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 08. Dezember 2021)