Das Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für kommunale Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) wurde aktualisiert. Die wesentliche Änderung betrifft die Einführung einer neuen Wertgrenze in Bezug auf Investitionen, die im Wirtschaftsplan veranschlagt sind. Für deren Umsetzung lag die Kompetenz ausschließlich bei der Werkleitung. Der Rechnungshofs hatte jedoch festgestellt, dass auch hierfür eine Wertgrenze gelten müsse, oberhalb derer der Werkausschuss entscheiden muss. Die übrigen Änderungen sind redaktioneller Art.