Herkulesaufgabe Energiewende: Neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz“ schaffen und Klimaschutzbeschleunigungsgesetz auf den Weg bringen


Aus Sicht des DStGB ist noch ungewiss, wie die Energiewende gelingen kann. Kohle, Atomkraft und Gas seien trotz aller Bemühungen um eine Energiewende nach wie vor Deutschlands wichtigste Energieträger für die Stromproduktion. Im dritten Quartal des Jahres 2021 stammten mehr als die Hälfte (56,9 Prozent) der gesamten erzeugten Strommenge von 118,4 Mrd. Kilowattstunden nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aus konventionellen Energiequellen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2020) habe sich damit der Anteil Bundesamtes sogar um 2,7 Prozent erhöht. „Wenn Deutschland bis 2030 tatsächlich – wie von der Ampelkoalition geplant – 80 Prozent des Stromes aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Energieträgern produzieren will, brauchen wir einen gewaltigen Kraftakt“, so Spiegler und Landsberg. „Es müssen dann jährlich bis zu 2.500 neue Windräder ans Netz gehen. Die Ausweisung der entsprechenden Flächen, die Schaffung der notwendigen Netze und die unverzichtbare Akzeptanz in der Bevölkerung stellen zusätzliche Herausforderungen dar. „Die Absicht der neuen Bundesregierung, schnellere Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu etablieren, unterstützen wir daher sehr“, betonten Spiegler und Landsberg.


Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, schlägt der Deutsche Städte- und Gemeindebund ein Klimaschutzbeschleunigungsgesetz vor. Bestandteile eines solchen Gesetzes sollen digitale Genehmigungsverfahren sein sowie der Verzicht auf naturschutzrechtliche Ausgleichsregelungen, wenn die geplante Maßnahme dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung dient, eine Verkürzung der Gerichtswege und Präklusions- und Stichtagsregelungen, um die Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Zudem könnte auch ein 100.000-Dächer-Sofortprogramm für kommunale Liegenschaften zur Beschleunigung der Energiewende beitragen. „Alle diese notwendigen Maßnahmen müssen mit einer effektiven Kommunikationsstrategie verbunden werden. Gerade die Bereitschaft, auch persönlich beizutragen und mögliche Einschränkungen zu akzeptieren, muss erhöht werden. Das Prinzip ‚Not in my backyard′ nach der Auffassung ‚Ich bin für Umweltschutz, möchte aber die Windenergie nicht in Sichtweite haben und den neuen Schienenverkehr nicht hören′, darf nicht länger Bestand haben“, forderten Spiegler und Landsberg.


Aus Sicht des DStGB muss auch die Klimaanpassung in den Städten und Gemeinden von Bund und Länder gemeinsam mit den Kommunen konsequent vorangetrieben werden. „Hitze, Dürre, Brände werden uns in Zukunft noch stärker belasten und fordern völlig neue Konzepte. Es geht um die Sicherung der Lebensgrundlage der Menschen. Die verheerende Flutkatastrophe 2021 hat auf dramatische Weisegezeigt, dass wir nicht ausreichend vorbereitet sind. Wir schlagen deshalb vor, Klimaanpassung und Klimaschutz als neue Gemeinschaftsaufgabe in Art. 91a Grundgesetz zu verankern. Zurecht ist dort der Küstenschutz bereits vorgesehen, Klimaanpassung und Klimaschutz gehören notwendig dazu und werden die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen stärken“, so Spiegler und Landsberg abschließend.


Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 03. Januar 2022