Hintergrund dieser Klarstellung seitens des BSH ist die derzeitige Berichterstattung einiger Medien. So berichteten einige Lokalzeitungen, aber auch der „Spiegel“ und die „Tageszeitung„, dass durch den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen Tausende Tonnen giftige Metallverbindungen in die Gewässer eingebracht werden könnten. Grund seien sogenannte Opferanoden. Sie sollen verhindern, dass die stählernen Fundamente der Windkraftanlagen verrosten.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wies darauf hin, dass Genehmigungsinhaber und Betreiber durch den Einsatz von sogenannten Fremdstromanoden den Eintrag von Stoffen in die Meeresumwelt weiter minimieren. Auch halte das BSH die Wirtschaft an, im Planungs- und Designprozess von Techniken, die im Meer genutzt werden, kontinuierlich jede Art von stofflichen Einträgen in die Meeresumwelt zu vermeiden.
Bereits im August 2013 veröffentlichte das BSH Mindestanforderungen an den Korrosionsschutz an Offshore-Anlagen. Nach diesen Vorgaben soll die Ausführung des Korrosionsschutzes möglichst emissionsarm sein. Rechtzeitig vor Baubeginn sind entsprechende Unterlagen beim BSH einzureichen. Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) plausibilisiert die vorgesehenen Maßnahmen. Die BAW erarbeitet zurzeit im Auftrag des BSH ein erweitertes technisches Regelwerk zum Korrosionsschutz, um zukünftig noch umweltfreundlichere Methoden zu etablieren.