Auch in Österreich könnten die Leitlinien eine grundlegende Änderung des Förderregimes bedingen, wie die IG Windkraft berichtet. Anstatt des Einspeisetarifsystems des geltenden Ökostromgesetzes 2012, das noch nach den alten Leitlinien geprüft wurde, müsste auf ein Prämiensystem umgestellt werden, ab 2017 wäre ein technologieneutrales Ausschreibungssystem zur Vergabe der Fördermittel verpflichtend. „Dies, obwohl die Erfahrungen der letzten 15 Jahre klar gezeigt haben, dass Ausschreibungssysteme sich zur Förderung erneuerbarer Energien nicht bewährt haben“, so Ursula Nährer, Rechtsexpertin der IG Windkraft.
Die Leitlinien ließen den einzelnen Mitgliedstaaten kaum mehr Gestaltungsspielraum, was die Förderpolitik für erneuerbare Energien betrifft, beklagt EREF. Und dies, ohne dass dafür zwingende Gründe aus dem EU-Recht abgeleitet werden könnten. Damit widerspreche der Entwurf geltendem EU-Primärrecht und geltenden EU-Richtlinien. Laut EREF verstößt die Leitlinie aber nicht nur gegen „mehrere Teile des EU-Rechts“, die Kommission überschreite auch „klar ihre Kompetenzen“. Die Leitlinie folge auch nicht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, da das vorgeschlagene Fördersystem „nachweislich nicht geeignet ist, die Zielsetzung für 2020 zu erreichen. Die erzwungenen Förderregimeänderungen behindern die Zielsetzung sogar“, erklärt Dörte Fouquet.
Nach Angaben der IG Windkraft liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer in Beihilfesachen vor dem Europäischen Gerichtshof bei bis zu zwei Jahren. Sollten Rechtsmittel zum EuGH eingelegt werden, verlängert sich die Verfahrensdauer im Schnitt um weitere 17 Monate. „Bei einem Erfolg wird das Gericht vermutlich in seinem Urteil die Kommission auffordern, den eingeklagten Teil der Leitlinien zu überarbeiten“, merkte Fouquet an.