EU-Kommission kontrolliert Bioethanolunternehmen


Die Überprüfungen sollen zeigen, ob es Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen gab, die auf eine Preisfestsetzung oder eine Aufteilung der Märkte ausgerichtet war. Dabei wurden die Bediensteten der Kommission von Vertretern aus den jeweiligen nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet. Welche Unternehmen überprüft wurden, ließ die Kommission offen.


Die Untersuchungen seien der erste Schritt, wenn wettbewerbswidrige Praktiken vermutet werden. Die Durchführung der Kontrollen bedeute jedoch nicht, dass ein Unternehmen schuldig sei, betont die Kommission. Sie respektiere das Recht der Unternehmen, im Kartellverfahren gehört zu werden.


Eine gesetzliche Frist, das Kartellverfahren abzuschließen, gebe es nicht. Die Verfahrensdauer hänge von mehreren Faktoren ab, wie der Komplexität des jeweiligen Falles, der Kooperationsbereitschaft der Unternehmen und der Ausübung der Verteidigungsrechte.