Regelenergie: ÜNB starten Pilotprojekt für Windparks


Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben Rahmenbedingungen entwickelt, damit Windparks Regelleistung für die Stabilisierung des Stromnetzes bereitstellen können. Die Rahmenbedingungen beschreiben, welche Anforderungen Windparks erfüllen müssen, um für die Bereitstellung von Minutenreserveleistung präqualifiziert zu werden, teilten die ÜNB mit. Sie gelten zunächst für eine Pilotphase, in der die Erbringung von Regelleistung durch Windkraftanlagen getestet und untersucht werden soll. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in die Weiterentwicklung der Präqualifikationsbedingungen für Windparks einfließen.


Regelleistung, die der Stabilisierung der Stromversorgung dient, wird bislang vor allem von konventionellen Kraftwerken bereitgestellt. Durch die Einbeziehung von Windenergie zur Erbringung von Regelleistung müsste mittel- bis langfristig immer weniger Regelleistung durch konventionelle Kraftwerke vorgehalten werden, heißt es. „Damit könnte ein deutlicher Beitrag zur Energiewende geleistet werden.“


Gerade angesichts der hohen installierten Leistung der Windenergie habe die Einbindung der Windparks eine sehr große Bedeutung. Unter den erneuerbaren Energien bieten heute – neben Wasserkraftanlagen - vor allem Biogasanlagen Regelleistung an. Auch große Batteriespeicher sind seit kurzem präqualifiziert, Regelleistung zu erbringen.


Prognoseabweichungen der erneuerbaren Energien sind eine Ursache dafür, dass es zu Unterschieden zwischen Erzeugung und Verbrauch kommt. Um die normale Frequenz im Stromnetz bei 50 Hertz zu halten, müssen Stromverbrauch und Erzeugung immer im Gleichgewicht sein. Unvorhergesehene Abweichungen zwischen Erzeugung und Verbrauch müssen die Übertragungsnetzbetreiber daher durch den Einsatz von Regelleistung ausgleichen, damit es zu keiner Gefährdung der Systemstabilität kommt.


Die Regelleistung gleicht Schwankungen im Stromnetz innerhalb kurzer Zeit aus, entweder, indem Strom zugeführt (positive Regelleistung) oder aus dem Netz genommen (negative Regelleistung) wird. Die Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland halten ständig jeweils etwa 4.000 MW positiver und negativer Regelleistung vor. Bereitgestellt wird die Leistung von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen am Regelleistungsmarkt. Anbieter von Regelleistung müssen nachweisen, dass sie mit ihren Anlagen die Anforderungen zur Leistungserbringung erfüllen, sie müssen also faktisch eine Art eine „Führerscheinprüfung“ für den Regelleistungsmarkt ablegen.