Mehr Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau


Die Maßnahmen erfolgen in zwei Bereichen. Zum einen werden Beratung und Wissenstransfer gefördert, um Informationsdefizite abzubauen und betriebsindividuelle Maßnahmen zur Steigerung des Energieeinsparpotenzials aufzuzeigen. Zum anderen werden Investitionen für langlebige Wirtschaftsgüter gefördert, die die Energieeffizienz des Produktionsprozesses landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse maßgeblich steigern.


Für das Programm sind insgesamt 65 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2018 vorgesehen. Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe können ab dem 1. Januar 2016 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anträge stellen. Dort ist die Geschäftsstelle des Bundesprogramms, wo ab sofort für Berater die Möglichkeit besteht, sich registrieren zu lassen. Im Bereich Beratung und Wissenstransfer sind betriebliche Energieeinsparkonzepte und so genannte Energieeffizienztische geplant, in deren Fokus der Wissensaustausch von Unternehmern aus den Bereichen Landwirtschaft, Energie- und Technologieanbieter steht. Die damit verbundene Netzwerkbildung soll dazu beitragen, dass die Energiesparpotenziale noch konsequenter realisiert werden.


Zu den im Rahmen des Programms unterstützten Investitionsmaßnahmen zählen Einzelmaßnahmen wie der Ersatz oder die Nach- beziehungsweise Umrüstung von einzelnen Anlagen oder Aggregaten durch hocheffiziente, am Markt verfügbare Anlagen oder Aggregate. Gefördert werden Technologien wie elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Anlagen zur Kälteerzeugung sowie Wärmespeicher, die Umdeckung der Gewächshaushülle von Einfacheindeckung auf festinstallierte Mehrfachbedachung, der Einbau eines zweiten, dichtschließenden Energieschirms mit eigenem Antrieb in ein bestehendes Gewächshaus und die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf LED-Technik.


Die Antragstellung für die Umrüstung von Beleuchtungssystemen muss bis zum 31. Dezember 2016 erfolgen. Im Rahmen der systemischen Optimierung werden auf der Grundlage eines betriebsindividuellen Energieeinsparkonzepts der Ersatz und die Erneuerung technischer Systeme auf der Basis energiesparender Technologien gefördert. Bei Neubau-Investitionen in Niedrigenergie-Gebäude, die der Produktion pflanzlicher Primärerzeugnisse beim Erzeuger dienen, ist die mögliche Energieeinsparung durch ein Gutachten zu ermitteln.