EU verlängert Biodieselzölle auf US-Importe


Wie aus dem EU-Amtsblatt vom 15. September hervorgeht, werden auf die Waren verschiedener Hersteller Ausgleichszölle zwischen 211,20 € und 237,00 € je Nettotonne erhoben (Verordnung 2015/1519). Hinzu kommen Antidumpingzölle von bis zu 198,00 € je Tonne Biodiesel (Verordnung 2015/1518). Mit dem Vorgehen sollen Marktverzerrungen durch US-Subventionen ausgeglichen werden.


Bis zum Jahr 2009 stammte ein Großteil des importierten Biodiesels aus den USA. Der Grund lag in der 2004 vom Kongress der Vereinigten Staaten erlassenen Steuervergünstigung für Biodiesel. Sie ermöglichte es, Biodiesel in die USA zu importieren, mit weniger als einem Prozent fossilem Diesel zu B99 zu mischen und nach Inanspruchnahme der Steuervergünstigung von etwa einem USD pro Gallone in die EU zu exportieren. Die ab März 2009 von der EU auf B99 erhobenen Antidumpingzölle beendeten diese Praxis. Allerdings wurde in der Folge Biodiesel aus den USA verstärkt über Drittländer wie Kanada in die EU exportiert. Das führte 2011 zu der Einführung von Ausgleichszöllen.


Das European Biodiesel Board (EBB) begrüßt die erneuten Maßnahmen. Die Entscheidung dafür sei nach einer einjährigen Untersuchung erfolgt, die der Verband initiiert habe. „Seitdem die USA vor einem Jahrzehnt Steuervorteile für Biodiesel einführten, spielte dieses System eine Schlüsselrolle beim Ausbau der US-Biospriterzeugung und sicherte den Herstellern einen beträchtlichen Vorteil“, sagte EBB-Generalsekretär Raffaelo Garofalo. Die europäische Biodieselindustrie werde wachsam bleiben, um sicherzustellen, dass ihre Unternehmen von einem fairen Wettbewerb profitieren könnten.


Enttäuscht zeigte sich hingegen das US-amerikanische National Biodiesel Board (NBB). Die EU verfolge eine Politik, die europäischen Erzeugern einen Vorteil und die Vorherrschaft auf dem europäischen Markt sichere. Die Entscheidung mache deutlich, warum der Steuervorteil für US-Biodiesel reformiert und auf einen inländischen Produktionskredit umgewandelt werden müsse, sagte Anne Steckel, NBB-Vizepräsidentin für Bundesangelegenheiten. Unter der gegenwärtigen Regelung könne Biodiesel aus der EU in die USA verschifft und dort beigemischt werden, um einen Dollar pro Gallone Steuervorteil zu erhalten. Gleichzeitig würden Exporte von US-Biodiesel in die EU bestraft, was unfair sei.