Demnach wird der sogenannte KWK-Zuschlag nur noch dann gewährt, wenn der erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Bei Mieterstrom-Projekten sei genau das nicht der Fall, der Betreiber der KWK-Anlage liefere den Strom zu günstigen Konditionen direkt über das Hausnetz an die Mieter.
Würde die Neuregelung in Kraft treten, stünden viele Mieterstromprojekte mit Kraft-Wärme-Kopplung vor dem Aus, heißt es in der Stellungnahme. Neue Projekte würden sich kaum noch rentieren. Zudem werden Mieter bereits bei der EEG-Umlage stärker zur Kasse gebeten - im Gegensatz zu Hausbesitzern, die auf vor Ort erzeugten Strom weniger EEG-Umlage zahlen. Der Gesetzentwurf benachteilige jedoch nicht nur Mieter, sondern wäre auch ein herber Rückschlag für die dezentrale Energiewende. „Die klimapolitisch dringend notwendige Energiewende auf dem Wärmemarkt darf nicht durch eine faktische Abschaffung des Mieterstroms und anderer innovativer Formen der Vor-Ort-Vermarktung verhindert werden“, fordern die Verbände und Unternehmen.
Deshalb müsse die Bundesregierung dringend nachbessern. Die beteiligten Verbände und Unternehmen fordern, wie bisher jede Kilowattstunde KWK-Strom unabhängig von der Nutzung zu fördern oder zumindest die Förderung für Mieterstromprojekte nicht zu stark zu senken und damit solche innovativen Einspeisemodelle nicht vom KWK-Zuschlag auszuschließen.
An dem Appell sind der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Verband für Wärmelieferung (VfW), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV), die 100 Prozent Erneuerbar Stiftung, das Bündnis Bürgerenergie und das BHKW-Forum beteiligt. Auch die Unternehmen Naturstrom AG, Heidelberger Energiegenossenschaft (HEG), die Cofely Deutschland GmbH und LichtBlick SE schließen sich der Kritik an.