Die rheinland-pfälzische Kommunalstruktur, zu der auch die großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Städte und Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise gehören, ist leistungsfähig, bürgernah und wirtschaftlich.
Ungeachtet dessen hat der GStB hat am 17.08.2005 Vorschläge zur Verwaltungsreform und zur weiteren Verbesserung von Verwaltungsstrukturen in Rheinland-Pfalz vorgelegt. Sie stellen zentrale Erwartungen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden an die Landesregierung und den Landtag in der Wahlperiode 2006 bis 2011 dar.
Stufenmodell
Der GStB fordert eine sachbezogene Verwaltungsreform von oben nach unten: Notwendig sind bessere, d.h. bürgernähere und wirtschaftlichere Strukturen der Verwaltung. Rheinland-Pfalz braucht keine flächendeckende neue Gebietsreform.
- Erste Stufe: Aufgabenkritik
Eine umfassende und unvoreingenommene Aufgabenkritik für den gesamten staatlichen und kommunalen Bereich ist durchzuführen. Auf welche Aufgaben lässt sich angesichts knapper Kassen der öffentlichen Hand in Zukunft verzichten? Welche Bürokratie ist überflüssig? - Zweite Stufe: Verlagerung von Zuständigkeiten von oben nach unten
Aufgaben sind möglichst weit unten vor Ort, d.h. bürgernah, anzusiedeln und durchzuführen. Alle Aufgaben, die das tägliche Leben des Bürgers betreffen, gehören zu seinem ersten Ansprechpartner – die Gemeinde.
Die Verbesserung von Verwaltungsstrukturen muss von oben nach unten vor sich gehen, d.h. dazu gehört die Tätigkeit der Ministerien, der Landesämter, der Nachfolgeorganisationen der früheren Bezirksregierungen – SGDs und ADD -, der Landkreise und der Städte und Gemeinden. - Dritte Stufe: Mindestgröße
Wenn die neue Aufgabenverteilung feststeht, ist die Frage nach der Größe von Verwaltungseinheiten zu stellen und zu beantworten. Ergebnis kann sein, dass einige Landkreise und Verbandsgemeinden zu klein sind, um ihre Aufgaben eigenständig zu erfüllen.
Kommunalmodell für Rheinland-Pfalz
- Zweistufige Gemeindeebene
Die zweigliedrige Gemeindeebene in Rheinland-Pfalz mit Ortsgemeinden und Verbandsgemeinde ist zu erhalten. Der Vorsitzende des GStB, Bürgermeister Höfer, stellt hierzu fest: „Das rheinland-pfälzische Modell der Verbandsgemeinde ist ein Pfund, mit dem unser Land wuchern kann. Es beteiligt möglichst viele Menschen an den kommunalen Entscheidungen, lässt also die politische Entscheidungskompetenz ehrenamtlich vor Ort und bündelt die Verwaltung zentral auf einer Ebene. Dies ist ein ideales Modell für ein kleines Flächenland. Auch deshalb kommen die rheinland-pfälzischen Kommunalverwaltungen mit relativ wenig Personal aus. Wir belegen mit 15,4 Beschäftigten pro 1.000 Einwohner (im Bundesdurchschnitt [ohne Stadtstaaten] 18,8 Beschäftigte pro 1.000 Einwohner) den zweiten Platz unter den deutschen Flächenländern. Im bundesweiten Vergleich bedeutet dies Personalkosteneinsparungen von rund einer halben Milliarde €uro und Jahr.“ - Zuständigkeiten
Die Landkreise geben Aufgaben an die Verbandsgemeinden ab und erhalten dafür Aufgaben von Landesbehörden, beispielsweise aus der Heimaufsicht. Weitere Landesämter oder Teile von ihnen sowie Fachbehörden werden in die Kreisverwaltungen eingegliedert.
Die Verbandsgemeinden behalten ihre bisherigen Zuständigkeiten und werden systematisch um alle Aufgaben erweitert, die größere Bürgernähe erfordern.
Beispiele:
- Die Verbandsgemeinde als umfassendes Bürgerbüro (Kompetenz-Zentrum) wird zuständig für alle den Bürger unmittelbar betreffenden Angelegenheiten, auch die Kfz-Zulassung, für Führerscheine, für Staatsangehörigkeitsrecht (Einbürgerung).
- Die Verbandsgemeinde wird Träger einer sich entwickelnden Kommunalen Polizei für alle öffentlich-rechtlichen Vollzugs- und Vollstreckungsaufgaben, Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs, örtliche Ordnungs- und Polizeiaufgaben.
- Die Verbandsgemeinde wird Sozialbehörde für Rentenberatung, Grundsicherung, Restsozialhilfe, als Anlaufstelle der Arbeitsgemeinschaften zum Vollzug der zusammengeführten Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
- Die Verbandsgemeinde wird als Schulträger zuständig für alle Schulen bis einschließlich der Realschulen und der Regionalen Schulen. Die Schulen sind stärker zu kommunalisieren. Die gewollte Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen verbessert die Einbindung in die kommunalen Strukturen des Trägers.
- Die Verbandsgemeinde mit ihren Ortsgemeinden wird zuständig für die Bereitstellung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Entbürokratisierung des Kindergartenwesens.
- Die Verbandsgemeinde wird Bau- und Bodenbehörde, insbesondere für alle Baugenehmigungen und Bauanzeigen zuständig.
Auf die Verwaltungsgliederung der „Verbandsgemeinde Musterhausen“ wird verwiesen (vgl. Anlage).
Verbandsdirektor Steenbock fasst zusammen: „Wenn die Ortsgemeinden mit ihrem starken ehrenamtlichen Engagement und ihrer Bürgernähe erhalten werden sollen, müssen die Verbandsgemeinden erhalten bleiben. Die Landkreise können das Land von vielen normalen Verwaltungsaufgaben entlasten, die derzeit die Landesbehörden wahrnehmen. Die Verbandsgemeinden können sich zu großen Bürgerbüros entwickeln, die bisherige Aufgaben der Kreisverwaltung (z.B. Kfz-Zulassung und Baugenehmigungen) übernehmen. Mittels der heutigen Datenverarbeitungsstruktur ist dies ohne weiteres möglich.“ - Optimale Größe von Gebietskörperschaften
Wenn die Aufgabenzuordnung wie beschrieben verwirklicht wird, kann es nötig sein, im gemeindlichen Bereich Größenzuschnitte zu korrigieren. Dabei ist besonders die demographische Entwicklung zu berücksichtigen, d.h. eine Diskussion mit (heutigen) Einwohnergrößen und –zahlen ist keine realitätsbezogene Diskussion.
Der Stellv. Vorsitzende des GStB, Bürgermeister Manns, nimmt folgende Beurteilung vor: „Bürgernähe und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung sind zwei herausragende Beurteilungskriterien für die optimale Größe von Gebietskörperschaften. Aber auch die landsmannschaftliche Verschiedenheit unseres nicht historisch gewachsenen Landes muss beachtet werden. Einwohnerzahlen sind nur ein Kriterium unter vielen. Lösungen vom Reißbrett und unter rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sind nicht tragfähig. Besondere Bedeutung kommt in der Zukunft auch der Zusammenarbeit oder Kooperation von Gemeinden zu.“
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 17. August 2005