Datenschutzbeauftragte der Länder

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Erfolgt die Daten- und Informationsverarbeitung durch eine öffentliche Stelle oder Behörde des Bundes (z.B. Bundeskriminalamt), durch ein Telekommunikations- oder Postdienstleistungsunternehmen, oder durch ein privates Unternehmen, das unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz fällt, ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig.

Er wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Neben seinen Kontrollaufgaben hat er den Deutschen Bundestag und die allgemeine Öffentlichkeit über die wesentlichen datenschutzrelevanten Entwicklungen zu unterrichten. Bei der Ausübung seines Amtes ist der BfDI fachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.