Kommunale Spitzenverbände RLP

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Die Landesregierung und die obersten Landesbehörden haben Entwürfe von Rechtsvorschriften, die die Belange der gemeindlichen Selbstverwaltung berühren, sowie Entwürfe von allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die wichtige Belange der gemeindlichen Selbstverwaltung unmittelbar berühren, mit den Landesverbänden der Gemeinden und Städte (Gemeinde- und Städtebund, Städtetag) in geeigneter Form rechtzeitig zu erörtern (§129 GemO).

In diesem Sinn vertreten der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und der Städtetag die Interessen der Gebietskörperschaften gegenüber dem Land. Auch der Landkreistag nimmt entsprechende Beteiligungsrechte wahr (LKO § 72).

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