Seminarhinweis: Rückforderungen und Kostenersatz in der Sozialhilfe
Vom 07.10.2021 bis 08.10.2021 findet in Boppard ein Seminar zum Thema "Rückforderungen und Kostenersatz in der Sozialhilfe – Wann und in welchem Umfang ist Sozialhilfe zu erstatten?" statt. Der Grundsatz, wonach Sozialhilfe nicht zu erstatten ist, kann bei Leistungsmissbrauch nicht gelten. Zu Unrecht gewährte Leistungen sind zu ersetzen. Daneben sind die Erben des Leistungsberechtigten ersatzpflichtig. Die neu eingeführten Vermögensfreigrenzen, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege, bedingen neue Refinanzierungsmöglichkeiten für den Sozialhilfeträger. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kommunal-Akademie unter Seminar Nr. 6.3.6 (dort können Sie sich auch online anmelden).