Seminarhinweis: Die Ruhendstellung von Vollstreckungsmaßnahmen

Seminarhinweis: Die Ruhendstellung von Vollstreckungsmaßnahmen

Am 04.10.2021 findet in Boppard das Seminar „Die Ruhendstellung von Vollstreckungsmaßnahmen – Ist sie doch möglich, in bestimmten Fällen ggf. sogar geboten?“ statt. Jüngst auf Grundlage einzelner Gerichtsentscheidungen in Fachaufsätzen ausgedrückte Auffassungen (vgl. z. B. KKZ 11/2017) vermitteln, dass die Aussetzung (die umgangssprachlich sog. Ruhendstellung) von Vollstreckungsmaßnahmen nicht mehr zulässig sei. Insbesondere wird dabei wiedergegeben, dass zuvorderst Banken solche zu Bankkontopfändungen nicht länger hinnehmen müssten. Dieses spezielle vollstreckungsrechtliche Seminar versucht auf Grundlage einer umfassenderen Rechtsprechungsanalyse und der vollstreckungsrechtlichen Grundsystematik herauszuarbeiten, dass in gewissen Konstellationen eine Ruhendstellung möglich bleibt, ja gerade im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren gar geboten sein kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kommunal-Akademie unter Seminar Nr. 3.5.66 (dort können Sie sich auch online anmelden).