Seminarhinweis: Das Sicherungsverfahren und die Befriedigung durch die Verwertung von Sicherheiten nach dem LVwVG Rheinland-Pfalz und anderen Gesetzen

Seminarhinweis: Das Sicherungsverfahren und die Befriedigung durch die Verwertung von Sicherheiten nach dem LVwVG Rheinland-Pfalz und anderen Gesetzen

Am 03.04.2023 findet in Boppard das Seminar "Das Sicherungsverfahren und die Befriedigung durch die Verwertung von Sicherheiten nach dem LVwVG Rheinland-Pfalz und anderen Gesetzen – Forderungen vor ihrer Vollstreckbarkeit durch geeignete Maßnahmen sichern" statt. Ratenzahlungen im Rahmen von Stundungen, gütlichen Erledigungen oder im Rahmen des Vollstreckungsschutzes vermeiden zunächst weitere Vollstreckungsmaßnahmen und erhöhen gleichzeitig das Risiko eines Forderungsausfalls. Sicherheiten dienen dem Gläubiger, zustehende Rechte, insbesondere Ansprüche zu stabilisieren, damit sein ihm zustehendes Recht erfüllt werden kann. Sowohl das LVwVG, die Abgabenordnung  als auch andere Gesetze enthalten eine Vielzahl von Möglichkeiten, um bestehende Forderungen zu sichern, die im Seminar erörtert werden sollen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kommunal-Akademie unter Seminar Nr. 3.5.62 (dort können Sie sich auch online anmelden).