Entsorgung von Erd- und Bauaushub
Bei allen Maßnahmen im Leitungsbau fällt Erd- bzw. Bauaushub an, der nach der Baumaßnahmen zu beseitigen ist. Nicht selten ist dieser Aushub belastet und fällt zudem noch in Klein- und Kleinstmengen an. Nachfolgend finden sich eine Vielzahl von Hinweisen und Arbeitshilfen für die tägliche Praxis.
1. Allgemeine Hinweise und Leitfäden
- Internetseiten des AK Straßenbauabfälle beim LUWG (ext. Link)
- Probenahmeprotokoll - Checkliste (LUWG 2009)
- Workshop Entsorgungsplanung 2009
- Leitfaden Bauabfälle (2. Auflage 2007)
- Handbuch Entsorgungsplanung des LUWG (pdf, 2MB, 2006)
- Leitfaden Straßenaufbruch (2. Auflage 2006)
- LAGA Merkblatt 20 Teil III - Probenahme und Analytik (2004)
- LAGA Merkblatt 20 Teil I - Allgemeine Anforderungen (2003)
2. Entsorgung von belastetem Erdaushub in Kleinstmengen
Beim Rohrleitungsbau fällt Bodenaushub, Bauschutt oder Straßenaufbruch sehr oft in Kleinchargen von maximal 10 Tonnen pro Baustelle an. Soweit es sich dabei um gefährliche Abfälle handelt (z.B. pechhaltiger Straßenaufbruch) ist eine abfallrechtliche Nachweisführung erforderlich. Um diese Nachweisführung zu vereinfachen, hat die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
- SAM-Allgemeinverfügung zur Nachweisführung bei Kleinchargen (Dez 2016, pdf)
- Präsentation SAM bei AK Wasserfragen des DVGW im Juni 2016
- Belasteter Boden und Bauschutt – Vollzug der Abfallverzeichnisverordnung (MULEWF)
- Entscheidungshilfe Entsorgung gefährlicher Boden und Bauschutt (2009)
yxc