Abwasserverordnung

Abwasserverordnung

Die Abwasserverordnung AbwV legt zum einen die Anforderungen an die Einleitung gereinigter Abwässer in Gewässer fest (Direkteinleitungen). Ihr Anhang 1 betrifft die Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen; in weiteren rund 50 Anhängen sind die Einleitungen einzelner Gewerbe- und Industrieabwässer geregelt. Für diese legt die AbwV im Teil D aber auch Anforderungen bei Indirekteinleitung und damit Vermischung mit anderen Abwässern fest, also auch bei Einleitung in kommunale Kanäle. Aktuell steht die 12. Änderung der Neufassung von 2004 ins Haus, die die Anhänge 23, 27, 28 und 33 betrifft.

12. Änderung der Abwasserverordnung (2022)

- BMUV-Anschreiben der Verbände zur Stellungnahme

- Verordnungsentwurf vom 5. April 2022 (Referentenentwurf)