KKR AöR - Klärschlammverwertung Kommunal RLP AöR
Ausgehend von der Änderung der AbfKlärV 2017 sowie der laufenden Verschärfungen im Düngerecht hat sich die Klärschlammverwertung in Rheinland-Pfalz komplett neu ausgerichtet. Es galt vor allem, künftig Entsorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen: Klärschlamm fällt tagtäglich und zwangsläufig an; die Kosten für die Klärschlammverwertung sind gebührenrelevant. Dies war Grund und Anlass für die Gründung der Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) zur Umsetzung der dafür notwendigen interkommunalen Kooperation.
Die KKR AöR ist eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß §§ 14a und b KomZG. Sie wurde im Dezember 2017 gegründet, inzwischen gehören ihr 77 Klärschlamm-erzeuger an (Stadt-/Gemeinde-/VG-Werke, Anstalten sowie Abwasserzweckverbände). Ende 2020 traten der KKR AöR weitere 13 Abwasserbetriebe bei, dies war die letzte von insgesamt 3 Beitrittsrunden.
Aktuelle Informationen
- KKR AöR - aktuelle Anstaltssatzung - 77 Träger (Januar 2021, pdf, 5 MB)
- Präsentation Info-Veranstaltung Emmelshausen 24. Januar 2018 (pdf)
Archiv
- KKR AöR - Anstaltssatzung - 64 Träger (11/2018, nicht mehr gültig)
- KKR-Arbeitshilfe: Beratungsvorlage Beitrittsbeschluss 2021 (Mrz 2020, pdf)
- Arbeitshilfe C: Übersicht Typische Fallgestaltungen (Spt 2017)
- Arbeitshilfe B: FAQ-Liste - Häufig gestellte Fragen (Spt 2017)
- Arbeitshilfe A: Beratungsvorlage Grundsatzbeschluss (Spt 2017)
- Analyse zur KKR AöR nach § 92 GemO (alte Fassung Juli 2018, pdf)
- Fortschreibung der Arbeitshilfe: Beratungsvorlage Beitrittsbeschluss KKR (alte Fassung Juli 2018, pdf)