Nach Auffassung des Verbandes ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich, wenn neue Sachverhalte präsentiert werden. Der Verband beruft sich dabei auf den Inhalt der Benachrichtigung durch die Kommission. Nach eigenen Angaben steht der BDE hierzu mit der Generaldirektion im Dialog. Aufbauend auf den Ergebnissen weiterer Gespräche mit der Generaldirektion werde man sorgfältig prüfen, ob und wie die Beschwerde weiterverfolgt werden soll. „Für den BDE ist das Kapitel steuerliche Ungleichbehandlung privater Unternehmen im Bereich Abwasser also noch längst nicht abgeschlossen“, so der BDE gegenüber EUWID. (Quelle: EUWID)