EU-Richtlinie zu Konzessionen nicht notwendig


Zu dieser eindeutigen Schlussfolgerung kommt die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, Berlin, in dem im Auftrag des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft erstellten Rechtsgutachten „Zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im Trinkwasserbereich“. Das jetzige EU-Recht und die entsprechenden Entscheidungen des EuGH gäben die wesentlichen Grundsätze für Dienstleistungskonzessionen bereits klar und verbindlich vor, fasste Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser im des BDEW die wesentlichen Aussagen des Gutachtens gegenüber EUWID zusammen. (Quelle: EUWID)