„Klärschlammrichtlinie bietet angemessenen Schutz“


Dieses Resümee ziehen die Beratungsfirmen Milieu Ltd, WRc PLC und RPA Ltd. aus der ersten Konsultation zu einer möglichen Novellierung der Richtlinie. Die Auswertung von Fachliteratur und viele Antworten von Teilnehmern der ersten Runde legten diese Schlussfolgerung nahe, heißt es in dem Bericht „Environmental, economic and social impacts of the use of sewage sludge on land“, den die Unternehmen für die zweite Konsultationsrunde erstellt haben. Hierfür lief die Frist für Stellungnahmen und Anmerkungen Mitte Januar aus.
Mit den Konsultationen will sich die Kommission einen Eindruck darüber verschaffen, ob und in welchem Umfang die Richtlinie aus dem Jahr 1986 novelliert werden soll. Hier soll es bis Ende 2010 zu einer Entscheidung kommen, hieß es aus Brüssel. Zur Zukunft der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung haben die drei Beratungsfirmen fünf Szenarien entworfen, in denen die Klärschlammrichtlinie im Vergleich zu heute unterschiedlich stark modifiziert ist. Die Szenarien reichen dabei vom Status quo über abgestuft strengere Schadstoffgrenzwerte bis hin zu einem totalen Verbot, Klärschlamm in der Landwirtschaft auszubringen. Das fünfte Szenario, das die Klärschlammrichtlinie aufhebt, wird als Option dargestellt, aus Gründen des vorsorgenden Umweltschutzes aber nicht näher betrachtet.(EUWID)