Musterverfahren: Stadt durfte Erlöse aus Kanalnetz in Haushalt einbringen


Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Musterverfahren stellvertretend für eine Vielzahl weiterer bei Gericht anhängiger Verfahren entschieden. Die drei Kläger des Musterverfahrens hatten eine Reihe von Einwänden gegen die Abwassergebühren vorgebracht und dabei insbesondere auch verschiedene Maßnahmen der Stadt im Zusammenhang mit der Privatisierung der Stadtentwässerung und dem Wiederaufbau des Schlosses kritisiert, teilte das Gericht am Dienstag vergangener Woche mit. Nach dem Urteil des Gerichts greift aus rechtlicher Sicht aber keiner der vorgebrachten Einwände durch, und die Gebühren seien auch der Höhe nach rechtlich nicht zu beanstanden. Die Stadt sei auch nicht verpflichtet gewesen, den mit dem Kanalnetz erzielten Gewinn zu Gunsten der Gebührenzahler in die Kalkulation einzustellen. Denn die Stadt habe das Kanalnetz nicht verkauft, sondern lediglich Pachterlöse erzielt. Die Stadt habe mit der Übertragung des Anlagevermögens in Form des Kanalnetzes jedenfalls auch keinen Erlös erzielt, der dem Gebührenzahler „zustehe“, da es sich bei dem Anlagevermögen nicht um „Kapital“ des Gebührenzahlers handle. (EUWID)