Zwar sei der damit verbundene Aufwand eigentlich sinnvoll, aber andere Verwertungswege würden dann eine sehr viel einfachere, wenn auch zukünftig teurere Alternative bieten, gibt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) in ihrer Anfang November vorgelegte Stellungnahme zum zweiten Entwurf zur Neufassung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) zu bedenken. Ein Großteil der anfallenden Klärschlämme könnten einer landwirtschaftlichen Verwertung nicht mehr zugeführt werden. Bei einzelnen Unternehmen könnte dieser Anteil laut AöW zwischen 40 und 80 Prozent liegen und zu einer Kostensteigerung im logistischen Bereich um zehn bis 20 Prozent führen.
Die genauen Mengenangaben seien allerdings erst nach der entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahme und der Separierung der einzelnen Schlämme zu beziffern. Mit der Einführung eines Qualitätszeichens für den gütegesicherten Klärschlamm werde zwar die landwirtschaftliche Verwertung erleichtert, aber der Aufwand erhöht, resümiert die AöW. (EUWID)