Auch mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) werde sich dies nur langsam ändern, sagte Jochen Weinbrecht vom baden-württembergischen Umweltministerium gestern auf der „2. Stuttgarter Runde“ der DWA zum Thema Kanalsanierung. Weinbrecht gab zu bedenken, dass der § 55 Abs. 2 des WHG über die ortsnahe Niederschlagswasserbeseitigung, der teilweise als „Trennerlass“ missverstanden werde, eigentlich nicht dazu führen solle, flächendeckend Trennsysteme zu etablieren, sondern Wasserströme bedarfsorientiert entsprechend ihrer Verschmutzung zu behandeln – ein Ziel, das Baden-Württemberg seit langem verfolge und in seinem Wassergesetz (WG) auch landesrechtlich umgesetzt habe.
Mit modifizierten Misch- und Trennsystemen sowie mit naturvertäglicher Regenwasserbewirtschaftung solle Niederschlagswasser „in der Fläche gehalten werden“. Dieser neue Ansatz soll Weinbracht zufolge in dem Bundesland insbesondere bei der Planung und Erschließung von Neubaugebeiten, aber auch bei Entsiegelungs- und Abkoppelungsmaßnahmen im Bestand auf breiter Basis umgesetzt werden. Die entsprechenden Anforderungen könnten in die Bebauungspläne einfließen. Ziel dabei sei es, negative Auswirkungen des abgeleiteten Niederschlagswassers, insbesondere die hydraulische Überlastung von kleinen Gewässern und die hohe Entlastungshäufigkeit von Mischsystemen, zu verringern. (EUWID)