Ableiten in städtischen Wassergraben ist gebührenpflichtige Benutzung


Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az.: 5 K 3214/11 vom 27.07.2011) hervor. Für die Benutzung der Anlage, die auch erfolgt, wenn Abwasser in einen offenen Graben geleitet wird, kann eine Gebühr verlangt werden.

An der Eignung des städtischen Wassergrabens, das von dem angeschlossenen klägerischen Grundstück abgeleitete Niederschlagswasser aufzunehmen und unschädlich abzuleiten, bestünden keine Zweifel. Zudem sei er von der Stadt auch dazu gewidmet worden, als Teil der gemeindlichen Entwässerungsanlagen den Zwecken der Abwasserbeseitigung zu dienen, heißt es in dem Urteil. (EUWID)