Klärschlammnovelle: Referentenentwurf könnte zum Jahresende vorliegen


 Zudem sei das Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der Rechtsgrundlage der Verordnung, abzuwarten, bevor ein Referentenentwurf der AbfKlärV im Kabinett beraten wird.

Auch die Ehec-Diskussion habe auf das Thema Klärschlamm einen gewissen Einfluss. Über die möglichen Einträge von Ehec in den Wasser- und Abwasserpfad erarbeitet das BMU Bergs zufolge derzeit einen gemeinsamen Bericht unter anderem mit Umweltbundesamt (UBA), dem Robert-Koch-Institut (RKI) und der Bundesanstalt für Risikobewertung (BfR). Die Risiken im Hinblick auf den Klärschlamm würden von diesen Beteiligten im Vergleich zu anderen Gefährdungspfaden, wie etwa den Badegewässern, aber relativ gelassen betrachtet. (EUWID)