Anschlussnehmer muss seine Anlage an Trennsystem anpassen


Mit dem Beschluss hat das Verwaltungsgericht den Antrag eines Grundstückeigentümers gegen einen Bescheid zurückgewiesen, mit dem er dazu aufgefordert worden war, das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser an den bereits vorhandenen Regenwasserkanal sowie das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser an die neu errichtete Anschlussleitung und damit an den neu errichteten Schmutzwasserkanal anzuschließen.
Wie es in dem Beschluss weiter heißt, hat eine Änderung der Anschlussleitungen zur Folge, dass auch die Grundstücksleitungen an die jeweils neu verlegten Anschlussleitungen angepasst werden. Denn der Anschluss- und Benutzungszwang beziehe sich auch auf die geänderte Einrichtung. Wenn also eine Kommune ihre Abwassereinrichtung ganz oder teilweise auf das Trennsystem umstellt, sei der Anschlussnehmer verpflichtet, sich an die geänderte Anlage anzuschließen, indem er die Abwässer auf seinem Grundstück trennt. (EUWID)