Braunkohlekraftwerke oder -fabriken wie in Hürth oder Frechen dürften nicht teure und technisch aufwändiger ausgestattete Müll-verbrennungsanlagen auf Kosten der Umwelt und Gesundheit ersetzen und so ihre Privilegierung nach dem Berggesetz ausnutzen, heißt es in einer Mitteilung des BUND, der sich gegenüber der nordrhein-westfälischen Bergbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, gegen die Genehmigung der Mitverbrennung gewandt hat.
Insgesamt sollten dem Antrag zufolge neben Braunkohle bis zu 720.000 Tonnen Klärschlamm, Altholz und Sekundärbrennstoffe pro Jahr in dem Kraftwerk mit verbrannt werden, rund 50 Prozent des Gesamtbrennstoffeinsatzes. Versuchsweise werden in dem Kraftwerk nach Angaben der Bezirksregierung seit Anfang 2009 Klärschlämme, Hölzer und Abfallstoffe mit verbrannt.
Der BUND kritisierte die Mitverbrennung gefährlicher teilweise Abfälle wie belasteter Klärschlämme in Berrenrath als „völlig inakzeptabel“. Durch die im Vergleich zu Müllverbrennungsanlagen niedrigeren Standards von Kraftwerken bei der Rauch-gasbehandlung würden die gesetzlichen Schutz- und Vorsorgeanforderungen massiv unterlaufen. Der BUND lehnt in der Stellungnahme die Mitverbrennung von Klärschlamm jeder Art ab. Unbelastete Klärschlämme müssten als wichtige Ressource für Phosphatdünger wieder in den Naturkreislauf einzogen beziehungsweise stofflich verwertet werden, und belastete Klärschlämme gehörten nicht in ein Kohlekraftwerk. (EUWID)