VG Feiburg stellt Praxis bei Erhebung von Abwasserabgaben in Frage


Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Dienstag vergangener Woche bekannt gegebenen Urteil entschieden (6 K 2196/08 vom 13.12.2010), das noch nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen. Denn mit dem Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht einer Klage des Abwasserverbandes Radolfzeller Aach gegen einen Abwasserabga-benbescheid des Landratsamts Konstanz stattgegeben hat, hat das Gericht nach eigenen Angaben eine langjährige landesweite Praxis bei der Erhebung von Abwasser-abgaben in Frage gestellt. Nach dieser Praxis werden Investitionen in Regenwas-serrückhaltebecken nur mit dem Anteil der Abwasserabgabe verrechnet, der auf die Einleitung von Niederschlagswasser entfällt. (EUWID)