Darauf haben sich die Bundesländer in einer Konkretisierung der Gülleverordnung geeinigt, wie das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium Ende Juli mitteilte. Neben flüssigen Klärschlämmen sind Gülle, Jauche, Biogas-Gärreste und Geflügelkot unverzüglich beziehungsweise mindestens innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung auf Äcker einzuarbeiten.
Grund für die Neuerung ist dem Ministerium zufolge die erhöhte Ammoniakbelastung der Luft. Bisher wurde dem Ministerium zufolge die Formulierung „unverzüglich“ nach der Gülleverordnung dahingehend ausgelegt, dass die Bauern bis zum Ende des Tages Zeit dafür hatten, oder, wenn die Arbeit abends begonnen wurde, bis zum nächsten Morgen. (EUWID)