AöW: Keine Wettbewerbsverzerrung durch Mehrwertsteuerbefreiung für Abwasserentsorgung


Dies geht aus ihrer Stellungnahme zum Grünbuch der EU-Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer vom Montag letzter Woche hervor.  Die Konsultationen der EU-Kommission fanden bis zum 31. Mai statt (EUWID 13/2011). Hinsichtlich des ermäßigten Steuersatzes für die Trinkwasserversorgung hält die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft die Ermäßigung für sinnvoll. (EUWID)